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BFH-Urteil zu Steuern auf Freizeitparktickets

Ganz kurz und knapp zusammengefasst: Der Bundesfinanzhof hat (nach dem Warten auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes) entschieden, dass auf den Eintritt in Freizeitparks nicht der ermäßigte Steuersatz sondern der Regelsteuersatz anzuwenden ist, da ein Freizeitpark im Gegensatz zum Jahrmarkt ortsgebunden ist. Geklagt hat anscheinend das Phantasialand, zumindest ging es im Urteil des EuGH um dieses. Da ich jetzt nicht weiß, wie die Parks das bisher gehandhabt haben, kann ich nicht sagen, welche Auswirkungen das haben wird. Generell können die Preise dadurch ja aber nur teurer werden, nicht günstiger.

Quelle und genaue Begründung des Urteils: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/besteuerung-der-umsaetze-eines-freizeitparks_166_572036.html

Autor: lila Schnitzel · erstmals veröffentlicht am 04.08.2022, 05:16 Uhr auf freizeitparkcheck.de

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