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Efteling entschädigt Inhaber von Jahreskarten

Jahreskarteninhaber können Efteling ja bekannterweise gerade nicht besuchen. Solange sie für den Zeitraum, wo der Park geschlossen ist, noch gültig sind, wird ein Guthaben auf die Karte geladen. Dieses kann dann im ganzen Park eingelöst werden.

Autor: Mukkel · erstmals veröffentlicht am 19.03.2020, 17:12 Uhr auf freizeitparkcheck.de

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Ein Kommentar zu „Efteling entschädigt Inhaber von Jahreskarten“

  • Kurenai
    19. März 2020 um 21:17 Uhr

    Viele Niederländer wollen gar keine Rückzahlung und haben vor den Betrag der Villa Pardoes zu spenden. Das ist wieder etwas, was Efteling ausmacht ? Da haben selbst die Jahreskartenbesitzer die Sympathie des Parks inne

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